
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma HochTex
Stand: Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
HochTex
Inhaberin: Anja Hoch
Banaterstr. 12
71679 Asperg
Deutschland
Telefon: 07141 / 6962386
E-Mail: info@hochtex.de
Internet: www.hochtex.de
nachfolgend „HochTex“ genannt, und ihren Kunden über die Lieferung von Waren sowie über Veredelungs-, Druck-, Stick-, Beschriftungs-, Folierungs- und sonstige Werk- oder Dienstleistungen.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Bestellungen über den Internetauftritt von HochTex sowie für Aufträge, die persönlich, schriftlich, per E-Mail, über Kontaktformulare, Messenger-Dienste oder auf sonstigem Wege erteilt werden.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(5) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, wird hierauf gesondert hingewiesen.
(6) Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nur, wenn HochTex ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) HochTex bietet insbesondere die Lieferung und individuelle Veredelung von Textilien und anderen geeigneten Produkten an. Zu den Veredelungsverfahren gehören insbesondere Stickerei, DTF-Druck, Flex- und Flockdruck, Sublimation, Folierung, Beschriftung sowie vergleichbare Verfahren.
(2) Vertragsgegenstand kann sowohl
-
die Lieferung und gegebenenfalls Veredelung von durch HochTex beschaffter Ware als auch
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ausschließlich die Bearbeitung oder Veredelung von durch den Kunden bereitgestellten Textilien, Produkten oder sonstigen Materialien
sein.
(3) Bei kundenseitig bereitgestellten Waren beschränkt sich die von HochTex geschuldete Leistung auf die vereinbarte Bearbeitung oder Veredelung der bereitgestellten Ware. HochTex schuldet nicht die Beschaffenheit, Fehlerfreiheit oder allgemeine Eignung der vom Kunden beschafften Ausgangsware.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Waren und Leistungen auf der Internetseite von HochTex stellt grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung oder Anfrage abzugeben.
(2) Mit Absenden einer zahlungspflichtigen Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt zunächst nur den Eingang der Bestellung. Ein Vertrag kommt zustande, wenn HochTex die Bestellung ausdrücklich annimmt, eine Auftragsbestätigung mit Annahmeerklärung versendet oder mit der Ausführung bzw. Versendung der bestellten Leistung beginnt.
(4) Wird eine Nachricht ausdrücklich als „Auftragsbestätigung“ bezeichnet und ergibt sich aus ihrem Inhalt, dass HochTex den Auftrag annimmt, kommt mit Zugang dieser Auftragsbestätigung der Vertrag zustande.
(5) Bei individuellen Anfragen, Angeboten und Aufträgen außerhalb des Onlineshops kommt der Vertrag durch Annahme eines Angebotes von HochTex durch den Kunden oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung von HochTex zustande.
(6) Änderungen oder Ergänzungen eines bereits erteilten Auftrags bedürfen der Zustimmung von HochTex. Entstehen durch nachträgliche Änderungen zusätzliche Kosten, wird HochTex den Kunden hierüber vor der Ausführung informieren.
§ 4 Kundendaten, Motive, Vorlagen und Rechte Dritter
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm übermittelten Texte, Namen, Größenangaben, Motive, Logos, Bilder, Grafiken und sonstigen Vorgaben vollständig und richtig sind.
(2) Stellt HochTex vor Produktionsbeginn einen Entwurf, ein Druckbild, eine Stickansicht, einen Korrekturabzug oder eine sonstige Produktionsfreigabe zur Verfügung, ist der Kunde verpflichtet, insbesondere Schreibweise, Motiv, Größe, Farbe und Positionierung zu überprüfen.
(3) Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass die freigegebenen Angaben seinem Auftrag entsprechen. Für Fehler, die bereits in einer vom Kunden freigegebenen Vorlage enthalten waren und von HochTex nicht verursacht wurden, ist HochTex nicht verantwortlich.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Verwendung der von ihm bereitgestellten Logos, Bilder, Grafiken, Marken, Texte, Schriftarten und sonstigen Inhalte berechtigt ist.
(5) Der Kunde stellt HochTex von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten durch die vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 5 Musterfreigabe, Produktionsfreigabe und technisch bedingte Abweichungen
(1) Soweit eine Muster-, Entwurfs- oder Produktionsfreigabe vereinbart ist, beginnt die Serienproduktion grundsätzlich erst nach Freigabe durch den Kunden.
(2) Geringfügige technisch oder materialbedingt unvermeidbare Abweichungen hinsichtlich Farbe, Position, Größe, Struktur oder Darstellung stellen keinen Mangel dar, soweit sie branchenüblich und für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.
(3) Bildschirmdarstellungen können insbesondere aufgrund unterschiedlicher Bildschirm-, Farb- und Materialeigenschaften vom tatsächlichen Druck- oder Stickergebnis abweichen.
(4) Bei Textilien können Materialstruktur, Gewebe, Elastizität, Faserrichtung, Beschichtung und sonstige Eigenschaften Einfluss auf das Ergebnis der Veredelung haben.
(5) Die erfolgreiche Verarbeitung eines Musters oder einer früheren Lieferung bedeutet nicht, dass spätere Lieferungen desselben Modells oder derselben Artikelbezeichnung zwingend identische Materialeigenschaften besitzen.
§ 6 Kundeneigene Textilien und sonstige vom Kunden bereitgestellte Ware
6.1 Grundsatz
(1) Stellt der Kunde eigene Textilien, Bekleidungsstücke oder andere Waren zur Bearbeitung oder Veredelung zur Verfügung, bleibt diese Ware Eigentum des Kunden.
(2) HochTex schuldet ausschließlich die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Veredelungsleistung an der bereitgestellten Ware.
(3) Die Beschaffung der kundeneigenen Ware und deren grundsätzliche Materialbeschaffenheit liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von HochTex.
6.2 Eignung der kundeneigenen Ware
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, HochTex Ware zur Verfügung zu stellen, die für das vereinbarte Veredelungsverfahren grundsätzlich geeignet ist. Die gesetzlichen Prüf- und Hinweispflichten von HochTex bleiben hiervon unberührt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, HochTex vor Beginn der Bearbeitung über ihm bekannte Besonderheiten der Ware zu informieren, die für die Veredelung von Bedeutung sein können.
Dies gilt insbesondere für:
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Imprägnierungen,
-
Beschichtungen,
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wasser-, schmutz- oder ölabweisende Ausrüstungen,
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Flammschutzausrüstungen,
-
chemische Ausrüstungen,
-
Silikon- oder Teflonbehandlungen,
-
Waschungen oder Vorbehandlungen,
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besondere Farbstoffe,
-
Materialmischungen,
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Hitzeempfindlichkeit,
-
Vorschädigungen,
-
bereits erfolgte Behandlungen oder Veredelungen sowie
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Änderungen des Materials oder der Ausrüstung gegenüber früheren Lieferungen oder Chargen.
6.3 Prüfung durch HochTex
(1) HochTex prüft die kundenseitig bereitgestellte Ware vor der Bearbeitung im Rahmen der nach Art der Ware, Auftrag und Veredelungsverfahren zumutbaren und branchenüblichen Möglichkeiten.
(2) Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet HochTex jedoch insbesondere keine Laboranalyse, chemische Materialanalyse oder sonstige zerstörende oder technisch aufwendige Prüfung jeder einzelnen angelieferten Ware.
(3) Eine Untersuchung auf äußerlich nicht erkennbare Imprägnierungen, Beschichtungen, chemische Ausrüstungen oder Veränderungen des Gewebes ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder konkrete Umstände im Einzelfall Anlass für eine weitergehende Prüfung geben.
(4) Erkennt HochTex vor der Verarbeitung konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Ware möglicherweise nicht für das gewünschte Verfahren geeignet ist, wird HochTex den Kunden hierauf hinweisen und kann die Verarbeitung bis zur Klärung zurückstellen.
6.4 Unterschiedliche Chargen und Änderungen durch Hersteller
(1) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hersteller und Lieferanten die Zusammensetzung, Beschichtung, Imprägnierung, Ausrüstung oder Produktionsweise eines Textils oder Produkts ändern können, ohne dass dies an Artikelnummer, Modellbezeichnung oder äußerem Erscheinungsbild erkennbar sein muss.
(2) Eine in der Vergangenheit erfolgreiche Veredelung desselben Herstellers, Modells oder Artikels stellt deshalb keine Garantie dafür dar, dass eine spätere Lieferung, Produktionscharge oder Nachbestellung dieselben Materialeigenschaften besitzt oder für dasselbe Veredelungsverfahren gleichermaßen geeignet ist.
(3) Dies gilt insbesondere dann, wenn HochTex von einer Änderung der Materialbeschaffenheit, Beschichtung, Imprägnierung oder sonstigen Ausrüstung weder Kenntnis hatte noch diese bei einer zumutbaren und branchenüblichen Prüfung erkennen konnte.
6.5 Schäden aufgrund nicht erkennbarer Materialeigenschaften
(1) Beruht ein Fehlschlagen der Veredelung, eine Beschädigung oder eine sonstige Beeinträchtigung der kundeneigenen Ware ausschließlich auf einem Mangel, einer nicht erkennbaren Eigenschaft oder einer mangelnden Eignung der vom Kunden bereitgestellten Ware und hat kein Umstand mitgewirkt, den HochTex zu vertreten hat, besteht insoweit keine Verpflichtung von HochTex zum Ersatz des Wertes oder der Wiederbeschaffungskosten der kundeneigenen Ware.
(2) Dies gilt insbesondere bei Schäden oder Beeinträchtigungen aufgrund nicht erkennbarer:
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Imprägnierungen,
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Beschichtungen,
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chemischer Ausrüstungen,
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Materialveränderungen,
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Hitzeempfindlichkeiten,
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Haftungsproblemen,
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Farbreaktionen,
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Materialspannungen,
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Vorschädigungen oder
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sonstiger für das Veredelungsverfahren ungeeigneter Materialeigenschaften.
(3) Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein vom Kunden angeliefertes Textilmodell in früheren Chargen problemlos bedruckt wurde, eine spätere Charge vom Hersteller jedoch ohne für HochTex erkennbare Änderung mit einer Imprägnierung oder Beschichtung versehen wurde und der Druck deshalb nicht oder nicht dauerhaft haftet.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn HochTex den Schaden aufgrund einer schuldhaft fehlerhaften Bearbeitung, einer schuldhaften Verletzung einer Prüf- oder Hinweispflicht oder aus einem anderen von HochTex zu vertretenden Grund verursacht hat.
6.6 Teststücke bei größeren Auflagen
(1) HochTex ist berechtigt, insbesondere bei größeren Stückzahlen oder hohen Warenwerten die Bereitstellung eines oder mehrerer repräsentativer Teststücke aus der tatsächlich zu verarbeitenden Charge zu empfehlen oder mit dem Kunden zu vereinbaren.
(2) Ein Test mit einem Textil aus einer früheren oder anderen Produktionscharge erlaubt nicht ohne Weiteres Rückschlüsse auf die Materialeigenschaften einer später gelieferten Charge.
(3) Wird ein Teststück aus der tatsächlich vorgesehenen Charge erfolgreich veredelt, gilt das Testergebnis nur für Waren mit vergleichbarer Materialbeschaffenheit.
(4) Werden innerhalb eines Auftrages unterschiedliche Chargen, Herstellungszeiträume oder Bezugsquellen vermischt, ist der Kunde verpflichtet, HochTex hierauf hinzuweisen, soweit ihm dies bekannt ist.
6.7 Kulanz bei fehlgeschlagener Veredelung
Ein freiwilliger vollständiger oder teilweiser Erlass der Kosten der Veredelungsleistung durch HochTex erfolgt – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird – ausschließlich aus Kulanz. Ein solcher Erlass stellt insbesondere kein Anerkenntnis einer Rechtspflicht oder einer Verpflichtung zum Ersatz des Wertes der vom Kunden bereitgestellten Ware dar.
§ 7 Preise und Versandkosten
(1) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies ausdrücklich entsprechend gekennzeichnet ist.
(3) Zusätzlich anfallende Versand-, Verpackungs- oder Lieferkosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
(4) Bei individuellen Aufträgen gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
(5) Zusatzleistungen oder nachträgliche Änderungen, die der Kunde nach Vertragsschluss beauftragt, können zusätzlich berechnet werden, sofern der Kunde hierüber vor Ausführung informiert wurde.
§ 8 Zahlung und Fälligkeit
(1) Die jeweils verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Bestellprozess, Angebot oder bei Auftragserteilung angezeigt.
Hierzu können insbesondere gehören:
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Vorkasse,
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Bank- oder Debitkarte,
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Kreditkarte,
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PayPal,
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Apple Pay,
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Google Pay sowie
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weitere vom jeweiligen Zahlungsdienstleister unterstützte Zahlungsmittel.
(2) Bei vereinbarter Vorkasse ist der Rechnungsbetrag grundsätzlich unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.
(3) Bei individuell vereinbarten Anzahlungen oder Vorauszahlungen beginnt HochTex mit der Produktion grundsätzlich erst nach Eingang des vereinbarten Betrages.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen mit Zugang ohne Abzug fällig.
§ 9 Liefer- und Leistungszeiten
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot, in der Produktbeschreibung oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefer- und Leistungszeiten.
(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart oder angegeben wurde, beginnt die Bearbeitungszeit bei individuell zu veredelnden Produkten erst, wenn
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alle zur Produktion erforderlichen Angaben vorliegen,
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gegebenenfalls die Freigabe durch den Kunden erteilt wurde,
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erforderliche kundeneigene Ware vollständig bei HochTex eingegangen ist und
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eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.
(3) Soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart ist, erfolgt die Fertigstellung grundsätzlich innerhalb von fünf Werktagen nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Absatz 2. Bei größeren Stückzahlen, Sonderanfertigungen oder individuell vereinbarten Produktionszeiten gilt die jeweils vereinbarte Frist.
(4) Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Angaben, Freigaben oder kundeneigene Waren nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen angemessen.
(5) Gesetzliche Rechte des Kunden bei Liefer- oder Leistungsverzug bleiben unberührt.
§ 10 Versand, Übergabe und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung einer von HochTex verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten über, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(3) Bei Unternehmern geht bei einem Versendungskauf die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist.
(4) Die Anlieferung kundeneigener Waren an HochTex erfolgt auf Kosten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Für Gefahrtragung und Rückversand bereits bearbeiteter kundeneigener Ware gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts wirksam Abweichendes vereinbart wurde.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Von HochTex gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von HochTex.
(2) Kundeneigene Waren bleiben auch während der Bearbeitung Eigentum des Kunden.
§ 12 Abnahme von Werk- und Veredelungsleistungen
(1) Soweit für eine Leistung eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, ist der Kunde nach Fertigstellung verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.
§ 13 Mängelrechte, Gewährleistung und Garantie
(1) Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Eine über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Garantie wird von HochTex nur übernommen, wenn eine solche Garantie im jeweiligen Angebot, in der Produktbeschreibung oder in einer gesonderten Garantieerklärung ausdrücklich zugesagt wurde.
(3) Für Mängel oder Schäden, die auf einer ungeeigneten oder mangelhaften kundeneigenen Ware beruhen, gilt ergänzend § 6 dieser AGB.
(4) Eine Reklamation wegen mangelnder Haltbarkeit einer Veredelung ist insbesondere dann nicht begründet, soweit die Beeinträchtigung auf einer nicht von HochTex zu vertretenden ungeeigneten Materialeigenschaft oder auf einer nachträglichen unsachgemäßen Behandlung zurückzuführen ist.
(5) Vom Kunden sind die für das jeweilige Textil und die jeweilige Veredelung mitgeteilten Wasch-, Pflege- und Gebrauchshinweise zu beachten. Schäden infolge einer hiervon abweichenden Behandlung stellen keinen von HochTex zu vertretenden Mangel dar.
(6) Gegenüber Kaufleuten bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 HGB, unberührt.
§ 14 Haftung
(1) HochTex haftet unbeschränkt
-
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
-
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
-
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
-
im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet HochTex auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
(4) Die besonderen Regelungen für kundeneigene Ware nach § 6 bleiben unberührt.
(5) Die gesetzlichen Beweislastregeln werden durch diese AGB nicht verändert.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht zu.
(2) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist oder vorzeitig erlischt.
(3) Für nicht individuell angefertigte Waren gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung A.
(4) Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Hierunter können insbesondere individuell nach Kundenwunsch bedruckte, bestickte, beschriftete oder anderweitig personalisierte Waren fallen.
(5) Bei der reinen Veredelung einer vom Verbraucher bereitgestellten Ware kann dagegen grundsätzlich ein Widerrufsrecht für die vereinbarte Veredelungsleistung bestehen. Hierfür gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung B.
(6) Soll HochTex bei einer widerruflichen Veredelungs- oder Dienstleistung bereits vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist mit der Arbeit beginnen, bedarf dies eines entsprechenden ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers.
(7) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung kann mit vollständiger Erbringung der Leistung erlöschen, wenn die hierfür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Widerrufsbelehrung A – Waren
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, soweit kein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts besteht.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
HochTex
Anja Hoch
Banaterstr. 12
71679 Asperg
Deutschland
Telefon: 07141 / 6962386
E-Mail: info@hochtex.de
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Sie können hierfür das unten aufgeführte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Bei Verträgen, die über unsere Online-Benutzeroberfläche geschlossen wurden, können Sie den Widerruf während der Widerrufsfrist außerdem über die dort bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion erklären.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Kosten der günstigsten von uns angebotenen Standardlieferung, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Zusätzliche Kosten, die dadurch entstanden sind, dass Sie eine andere als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, werden nicht erstattet.
Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegen der Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
Sie haben die Waren unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf informieren, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der vierzehntägigen Frist absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Ausschluss des Widerrufsrechts bei individuellen Waren
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Dies betrifft insbesondere nach Kundenvorgaben individuell bedruckte, bestickte, beschriftete oder anderweitig personalisierte Waren.
Widerrufsbelehrung B – Veredelungs- und Werkleistungen an kundeneigener Ware
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag über eine Veredelungs- oder sonstige Dienstleistung zu widerrufen, soweit gesetzlich ein Widerrufsrecht besteht.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
HochTex
Anja Hoch
Banaterstr. 12
71679 Asperg
Deutschland
Telefon: 07141 / 6962386
E-Mail: info@hochtex.de
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Sie können hierfür das unten aufgeführte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Bei Verträgen, die über unsere Online-Benutzeroberfläche geschlossen wurden, können Sie den Widerruf während der Widerrufsfrist außerdem über die dort bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion erklären.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
Folgen des Widerrufs
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass HochTex bereits während der Widerrufsfrist mit der vereinbarten Veredelungs- oder Dienstleistung beginnen soll, und widerrufen Sie den Vertrag anschließend vor vollständiger Erbringung der Leistung, haben Sie einen angemessenen Betrag für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachte Leistung zu zahlen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Leistung, wenn Sie vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt bzw. verlangt haben, dass HochTex vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt, soweit die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 16 Muster-Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.
An:
HochTex
Anja Hoch
Banaterstr. 12
71679 Asperg
Deutschland
E-Mail: info@hochtex.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am () / erhalten am ():
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
HochTex ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vertragssprache
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Vorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von HochTex.
(4) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 19 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand der AGB: Februar 2026